Werte,
die bleiben.

Vorausschauend investiert.

Eine Eigentumswohnung kann mehr sein als ein Immobilienkauf: eine Investition in bleibende Werte – und ein Objekt, das sich an einem Standort mit Perspektive befindet. Mit BUWOG ARBOR entsteht in Berlin-Köpenick ein Wohnprojekt, das Lagequalität, zeitgemäßes Bauen und ein sorgsam kuratiertes Angebot sinnvoll zusammenbringt.

Für Kapitalanleger eröffnet sich damit die Chance einer Investition, die Substanz und Zukunftsfähigkeit verbindet. Welche Vorteile das mit sich bringt und welche steuerlichen Möglichkeiten sich daraus ergeben können, zeigen wir Ihnen beispielhaft auf den folgenden Seiten. Zu den Details wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Ein Standort, der mehr kann. Und mit Berlin weiterwächst.

Für eine Kapitalanlage zählt nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das Umfeld, in dem sie sich befindet. Treptow-Köpenick gehört zu den Berliner Bezirken, die genau hier überzeugen: mit Bevölkerungswachstum, hoher Lebensqualität, viel Wasser und Grün – und gleichzeitig mit der Nähe zu starken Wirtschafts- und Technologiestandorten wie Adlershof und Grünheide. Das schafft beste Voraussetzungen für eine anhaltend hohe Nachfrage.

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Degressive AfA von 5 %

Der Erwerb von Wohneigentum als Kapitalanlage ist eine sinnvolle Investition, die Steuervorteile bieten kann. Der Steuergesetzgeber räumt Käufern, die ihre Wohnung vermieten, jetzt die Möglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) ein.

Neuerdings kann eine AfA von 5 % auf die angefallenen abschreibungsfähigen Investitionsaufwendungen (bzw. in den Folgejahren auf den Restwert) vorgenommen werden.

Sehen Sie in dieser Beispielkalkulation, wie Sie von der degressiven AfA profitieren können:

Im Beispiel ergibt sich bei Wahl der degressiven Abschreibung über die Zeitreihe der ersten 10 Jahre eine um 40.500 € höhere Abschreibungssumme gegenüber der linearen Abschreibung (lineare Abschreibung 120.000 €, degressive Abschreibung 160.500 €).

Kumulierte Abschreibung im Vergleich
(Bsp.: 500.000 € Gesamtkaufpreis, davon 400.000 € abschreibungsfähige Gebäude- und Anschaffungsnebenkosten, Betrachtungszeitraum: 10 Jahre ab Erwerb)

Bei 400.000 € abschreibungsfähigen Investitionskosten kann der Kapitalanleger im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 € abschreibungsfähig (400.000 € abzüglich der 20.000 € vom ersten Jahr = 380.000 € Restwert; hiervon 5 %). Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Kapitalanleger so rund 90.500 € steuerlich geltend machen.

Hieraus ergeben sich für den Käufer als Vermieter diverse Vorteile:

  • Schnellere Refinanzierung der Investitionskosten
  • Reduzierung der Steuerlast in den Anfangsjahren
  • Verbesserung der Liquidität

Die Rentabilität von Immobilieninvestitionen wird damit spürbar gesteigert.

Dabei bleiben Sie als Kapitalanleger maximal flexibel. Sie können jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln, wenn dies in Ihrer individuellen Situation steuerlich günstiger ist. So können Sie über die komplette Nutzungsdauer der Immobilie Ihre Abschreibung optimal anpassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die degressive AfA gilt ausschließlich für Wohnungen.
  • Der Erwerb muss im Jahr der Fertigstellung liegen und der Kaufvertrag im Begünstigungszeitraum (nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029) unterschrieben worden sein.
  • Die Immobilie muss vermietet sein und darf nicht selbst genutzt werden.

Fragen Sie Ihren Steuerberater, was diese neuen Möglichkeiten für Sie bedeuten. Wir zeigen Ihnen gerne passende Objekte.

Weitere Infos zum Thema Kapitalanlage erhalten Sie hier:
Privatanleger | BUWOG Bauträger GmbH

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